Was ist Whistleblowing? – Definition

Der Begriff Whistleblowing beschreibt den Vorgang, wenn eine Information an die Öffentlichkeit gelangt, die bisher unter Verschluss gehalten wurde. Somit ist ein Hinweisgeber (Whistleblower) eine Person, die wichtige interne Informationen preis gibt, die der Allgemeinheit sonst nicht zur Verfügung stünden. Im Englischen wird auch häufig der Begriff „leak“ oder „leaking“ benutzt, wenn eine vertrauliche Information an die Öffentlichkeit gelangt. Da das „leaken“ von Informationen für Hinweisgeber nicht ganz ungefährlich ist, bleiben viele von ihnen lieber anonym. Dennoch gibt es einige bekannte Ausnahmefälle, in denen Hinweisgeber trotz möglicher Konsequenzen, wie Repressalien am Arbeitsplatz bis hin zur Strafverfolgung und einem vorzeitigen Karriereende, selbst direkt an die Öffentlichkeit treten.

Das Umfeld aus dem heraus geleakt wird, kann vielfältig sein und unter anderem in diesen Bereichen stattfinden:

  • Politik
  • Behörden
  • Verwaltung
  • Wirtschaftsunternehmen
  • weitere Bereiche

Sie sind bereits überzeugt vom Hinweisgeberportal?
Dann sichern Sie sich jetzt das für Ihr Unter­nehmen passende Paket!

Welchen Vorteil bietet Whistleblowing?

Da Hinweisgeber Missstände aufdecken und über Fehlverhalten berichten, ist der Begriff Whistleblowing für viele Menschen positiv besetzt. Hinweisgeber tragen entscheidend dazu bei, Rechtsverstöße aufzudecken und zu unterbinden. Dies liegt nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch der betroffenen Unternehmen selbst.

Wozu dient ein digitales Hinweisgebersystem?

Hinweisgeber nutzen für die Meldung von Missständen üblicherweise ein digitales Hinweisgebersystem. Dieses ist entweder als Teil des Compliance-Managements direkt in die Organisation integriert oder öffentlich einsehbar und beispielsweise staatlich, medial oder durch Bürgerrechtsbewegungen initiiert.
Bereits das bloße Vorhandensein eines internen Hinweisgebersystems kann ausreichen, um Personen von rechtswidrigen Aktivitäten abzuhalten und Missstände frühzeitig zu erkennen. Das schützt vor möglichen Reputationsschäden und Verlusten. Darüber hinaus schafft ein internes Hinweisgebersystem eine offene und vertrauensvolle Arbeitsumgebung, in dem es die Beschäftigten dazu ermutigt, Bedenken zu melden.

Was sind typische Fälle, bei denen Hinweisgeber zur Aufklärung beitragen?

  • Korruption/Compliance-Verstöße
  • Insiderhandel
  • Datenmissbrauch
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Diskriminierungen am Arbeitsplatz Umweltverschmutzungen

Weitere berühmte Fälle:

Die Watergate Affäre

Die Berichterstattung der US-amerikanischen Washington Post und ihrer beiden Reporter Bob Woodward und Carl Bernstein über einen Abhörskandal, gestützt auf Informationen des stellvertretenden Direktor des FBI Mark Felt unter dem Pseudonym „Deep Throat“, führte letztlich zum Sturz der Nixon-Regierung.

Günther Wallraff

Der Enthüllungsjournalist arbeitete Ende der 70er Jahre undercover bei der Bild-Zeitung und veröffentliche daraufhin in seinem Bestseller „Der Aufmacher. Der Mann, der bei „Bild“ Hans Esser war“ die journalistischen Vorgehensweisen der Zeitung. Daraufhin wurde er vom Axel-Springer-Verlag mehrfach verklagt. Ab 1983 arbeitete Wallraff zwei Jahre lang als türkischer Gastarbeiter bei verschiedenen Unternehmen und machte seine Erlebnisse in dem Buch „Ganz unten“ publik. Er klagt darin unter anderem den Umgang mit Gastarbeitern und die Verletzung von Arbeitsschutzrichtlinien an.

Wer schützt mich, wenn ich Missstände melden möchte?

In Deutschland basierte der Schutz von Hinweisgebern bislang in erster Linie auf der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Wurde ein Hinweisgeber gekündigt, so war eine Interessenabwägung vorzunehmen, ob der Arbeitnehmer durch seine Offenlegung gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verstoßen hatte. Aufgrund der damit verbundenen Rechtsunsicherheit und aus Angst vor Repressalien wurden potentielle Hinweisgeber häufig davon abgeschreckt, Rechtsverstöße in ihrem Unternehmen zu melden.Am 02. Juli 2023 trat nach langem „Hin und Her“ das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft trat, welches der Umsetzung der EU-Whistelblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU)2019/1937) dient. Hinweisgeber, die Gesetzesverstöße ihrer Beschäftigungsgeber oder anderer Stellen im beruflichen Kontext melden, sind nun vor Repressalien und deren Androhungen geschützt. Untersagt sind beispielsweise Kündigungen, Abmahnungen, Versetzung oder die Vorenthaltung von Vergünstigungen wie einer Beförderung.

Was sind die Vorteile eines internen Hinweisgebersystems?

Hinweisgeber enthüllen durch ihre Hinweise Fälle von Korruption und Missständen und führen zu deren Aufklärung. Hindert man Hinweisgeber daran, ihrem Gewissen zu folgen und erkannte Missstände anzuprangern, kann das schwerwiegende Folgen für die Organisation haben, in der sie tätig sind. Ein Hinweisgebersystem kann also zu den effektivsten Instrumenten für die Prävention werden, indem es die Risiken für den Hinweisgeber minimiert und so dessen Hemmschwelle einen Missstand zu melden herabsetzt. Ein funktionierendes internes Hinweisgebersystem hat zudem den Vorteil, dass man auch zuerst intern reagieren kann. So können Probleme angegangen werden, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen.

Was ist das Hinweisgeberportal?

Das Hinweisgeberportal ist ein digitales Hinweisgebersystem zur Meldung und Bearbeitung von Hinweisen. Im Zuge des Hinweisgeberdiensts stellen wir Ihnen zudem weitere rechtskonforme interne Meldekanäle zur Verfügung:

  • Telefon
  • digitales System
  • E-Mail, Post
  • persönlich

Wir nehmen Meldungen bedarfsgerecht entgegen und bündeln diese wiederum in dem durch uns für Sie bereitgestellten digitalen Hinweisgeberportal.

Die Vorteile des Hinweisgeberportals auf einen Blick

Mit dem Hinweisgeberportal als Meldekanal für Hinweisgeber profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Volle Kontrolle über eingehende Hinweise
  • Vermeidung von öffentlichen Bekanntmachungen von Missständen
  • Schutz vor möglichen Strafzahlungen und Reputationsverlust

Sie sind bereits überzeugt vom Hinweisgeberportal?
Dann sichern Sie sich jetzt das für Ihr Unter­nehmen passende Paket!