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Das Hinweisgeberportal

Ihr rechtssicheres internes Hinweisgeberportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH inkl. weiterer Meldekanäle - schon ab 69€* monatlich

Für Unternehmen
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Für KomMunen
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  • Erfüllt alle rechtlichen Verpflichtungen
  • Sicherheitsstandards DSGVO, ISO 27001 & BSI-IT-Grundschutz
  • Kostengünstig ab 69€ monatlich

Hier das Erklärvideo anschauen!
Hinweisgeberportal & HinSchG erklärt.

In drei Schritten zu IHREn MELDEKANÄLEN

1.
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Sie beauftragen uns:
2.
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Wir richten alles ein...
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Sichern Sie sich jetzt den rechtssicheren Hinweisgeberdienst

69*EUR

monatlich

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für Unternehmen
1 bis 49 Mitarbeitende

79*EUR

monatlich

für Unternehmen
50 bis 99 Mitarbeitende

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99*EUR

monatlich

für Unternehmen
100 bis 249 Mitarbeitende

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129*EUR

monatlich

für Unternehmen
250 bis 500 Mitarbeitende

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Haben Sie noch Fragen? rufen Sie uns kostenfrei an!

Das Hinweisgebersystem für Unternehmen ab 501 Mitarbeitenden

Finden Sie das passende Paket für Ihr Unternehmen ab 501 Mitarbeitenden, angepasst an Ihre Bedürfnisse mit dem europaweit führenden Hinweisgebersystem EQS Integrity Line und erfüllen Sie mühelos die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie, sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetztes.

Vorteile des Hinweisgeberportals

Geschützter Hinweisgeberkanal Icon

Geschützte Meldekanäle - auf Wunsch auch anonym für Hinweisgeber

Gesetzliche Anforderungen Icon

Gesetzlich konform -
Sie sind rechtssicher unterwegs

DSGVO Icon

Höchste Sicherheitsstandards -
DSGVO, ISO 27001 & BSI-IT-Grundschutz

Ihr Hinweisgeber-Dienst mit maximalem Komfort
rechtssicher, kostengünstig und zuverlässig 

Mit dem Hinweisgeber-Dienst ersparen Sie sich die mühsame Überwachung und Bearbeitung von Hinweisen auf unterschiedlichen Meldekanälen. Ab 69€* monatlich nehmen wir alle eingehenden Hinweise für Sie entgegen und stellen Ihnen diese gebündelt in einem digitalen Hinweisgeber-System zur Bearbeitung zur Verfügung.

Mit angemessenen Meldekanälen für Ihre Hinweisgeber vermeiden Sie die öffentliche Bekanntmachung von Missständen, damit einhergehende mögliche Strafzahlungen sowie Reputationsverlust. Zudem behalten Sie die volle Kontrolle über eingehende Hinweise. Profitieren Sie von folgenden Inklusiv-Vorteilen:

  • Meldungen erfolgen u.a. per Telefon oder E-Mail an unser Service-Personal oder direkt im Hinweisgeberportal
  • Unser Service-Personal bedient alle manuellen Meldekanäle und stellt diese gebündelt in Ihrem Hinweisgeber-System bereit
  • Die Fallbearbeitung nehmen Sie zentral in Ihrem Hinweisgeber-System vor
  • Ihre Hinweisgeber melden entweder mit Klarnamen oder auf Wunsch anonym
  • Die Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Fallbearbeiter erfolgt verschlüsselt

Das Hinweisgeberportal für Kommunen: rechtssicher, kostengünstig und zuverlässig

70*EUR

monatlich

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für Kommunen
1 bis 999 Einwohner

85*EUR

monatlich

für Kommunen
1.000 bis 9.999 Einwohner

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109*EUR

monatlich

für Kommunen
10.000 bis 24.999 Einwohner

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150*EUR

monatlich

für Kommunen
25.000 bis 49.999 Einwohner

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179*EUR

monatlich

für Kommunen
50.000 bis 99.999 Einwohner

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DAs Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgeber (oder sog. „Whistleblower"), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind.


Was ist der Hintergrund? In 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie EU 2019/1937 zum Schutz von Personen verabschiedet, die in ihrem Arbeitsumfeld Verstöße gegen geltendes EU-Recht melden. Darunter können zum Beispiel Personen aus der eigenen Belegschaft sein, Partnerunternehmen oder auch Kunden.

Wer ist verpflichtet? Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern zur Einrichtung interner Meldekanäle.

Ab wann gilt die Verpflichtung? Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches auf der EU-Hinweisgeberrichtlinie basiert wurde in Deutschland am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten.

Die Whistleblower-Richtlinie und was sie beachten sollten

Die Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte "Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen müssen den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten und sind verpflichtet, hierfür geeignete interne Meldekanäle bereitzustellen. Die Richtlinie kann auch in Ihrer Organisation zu einer enorm gesteigerten Anzahl an Meldungen führen. Ohne interne Meldekanäle drohen bei der öffentlichen Bekanntmachung von Missständen Haftungsrisiken, Strafzahlungen sowie erheblicher Reputationsverlust.

Mit einem Hinweisgeber-Dienst beugen Sie zudem missbräuchlichen und böswilligen Meldungen professionell vor. Gut zu wissen: Hinweisgeber können aus Ihrer eigenen Belegschaft stammen, bei Partnerunternehmen tätig oder Kunden sein. Daher sollten Sie die entsprechenden Personengruppen umfassend über vorhandene Meldekanäle informieren. Sie sind bereit Ihre Organisation rundumabzusichern? Dann profitieren Sie jetzt vom Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Ab 69 € monatlich nehmen wir alle eingehenden Hinweise auf unterschiedlichen Meldekanälen für Sie entgegen- rechtssicher, kostengünstig, zuverlässig!

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Hinweisgeber-Dienst?
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"Das Hinweisgeberportal ist eine praktikable Onlinelösung zur Erfüllung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Die Einrichtung ist einfach, wenn die internen Strukturen zur Bearbeitung von Hinweisen stehen. Die Unterstützung und die Hilfestellung durch den Bundesanzeiger Verlag lässt nichts zu wünschen übrig. Auch stimmt das Preis-Leistungsverhältnis."

"Für uns als familiengeführtes KMU stellt das Hinweisgeberportal eine wirtschaftliche Lösung dar, eigene Ansprüchen und gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können"

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen in unserm FAQ weiter.
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