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Aktuelles zum Hinweisgeberschutzgesetz 17.03.2023 

Die Koalitionsfraktion stellte am Freitag, den 17.03.2023 zwei neue Gesetzesentwürfe zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinScHG) im Bundestag vor, nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz am 10.02.2023 im Bundesrat gescheitert ist.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird in folgende zwei Gesetzentwürfe aufgeteilt:

1.      Entwurf: „für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“(20/5992)

Dieser Entwurf stimmt weitgehend mit dem am 16. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf überein.
Ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausausgenommen sind jedoch Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst. Die Zustimmung des Bundesrates ist nach Einschätzung der einbringenden Fraktionen somit nicht mehr erforderlich.  

2.      Entwurf: „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“(20/5991)

In diesem Entwurf werden die oben aufgeführten Einschränkungen  um Anwendungsbereich wieder aufgehoben.

Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetztes bleibt weiterhin, Hinweisgeber zu schützen, damit ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam gemacht werden kann. Verpflichtet zur Umsetzung und Einrichtung eines internen Meldekanals sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Allerdings bedarf jetzt lediglich der zweitgenannte Entwurf der Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Debatte werden beide Initiativen zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss weitergegeben.


UPDATE zur Plenarsitzung des Bundesrates am 10.02.2023
Heute am 10.02.2023 stand das Hinweisgeberschutzgesetz als Zustimmungsgesetz auf der Tagesordnung der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates. Dabei kam die erforderliche Mehrheit nicht zustande. Das bedeutet, dass sich der Gesetzgebungsprozess weiterhin verzögert, da Bundesrat und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen können, der weitere  Änderungsvorschläge einbringen kann, denen der deutsche Gesetzgeber folgen kann um die EU-Hinweisgeberrichtlinie ((EU) 2019/1937) umsetzen.

Was fordert das geplante Hinweisgeberschutzgesetz von Unternehmen?
Mit diesem Gesetz soll der Prozess rund um Whistleblowing in Unternehmen reguliert werden, Personen-(Gruppen) geschützt werden und Verantwortlichkeiten rund um die Bereitstellung sicherer und vertrauensvoller Meldekanäle festgelegt werden.
Die Verpfichtung für Unternehmen, Hinweisgebern angemessene Meldekanäle bereitzustellen erfolgt gestaffelt:

  • Ab 250 Mitarbeiter sofort
  • Ab 50 Mitarbeiter ab Dezember

Was bedeutet es für Ihr Unternehmen?

Sofern Sie noch keinen internen Meldekanal bereitstellen, können bereits jetzt Meldungen und somit interne Informationen unmittelbar an externe Meldestellen (z.B. Behörden) zur Prüfung übermittelt werden. Nur mit der Einführung eines rechtskonformen internen Meldekanals schaffen Sie eine zusätzliche Barriere vor öffentlichen Meldungen und behalten die volle Kontrolle über Missstandsmeldungen in Ihrem Unternehmen bei.

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Unser Service-Personal nimmt Meldungen für Sie über alle Meldekanäle entgegen und bündelt diese in Ihrem von uns bereitgestellten digitalen Hinweisgeber-System – somit erfolgt die Fallbearbeitung zentral im Unternehmen an einer Stelle.

Sie haben noch weitere Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unsere Experten freuen sich auf Sie und unterstützen Sie bei der richtlinienkonformen Umsetzung.