Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Behörden, Städte sowie Kommunen mit über 10.000 Einwohnern und gemeinnützige Organisationen dazu verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten, beispielsweise in Form von digitalen Systemen.
Welche internen Meldekanäle genau dabei vom Gesetzgeber vorgesehen sind und wie diese für Kommunen und Unternehmen aussehen sollen, steht noch zur Diskussion. Fest steht aber, dass folgende Medien als Meldekanäle dienen können:
Geschützte, interne Meldekanäle ermöglichen es Mitarbeitern oder auch externen Stellen, in einer sicheren Umgebung auf eventuelle Missstände in einem Unternehmen bzw. einer Organisation hinzuweisen. Die Einrichtung eines solchen Meldekanals ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz zur rechtlichen Pflicht geworden. Wer sich dabei für ein digitales System entscheidet, genießt eine Reihe von Vorteilen:
Dass die Einrichtung eines solchen Systems sinnvoll ist, bestätigt auch eine wissenschaftliche Studie: Ca. 90 % aller Hinweisgeber machen zunächst den Versuch, Missstände intern anzusprechen. Erst wenn das keinen Erfolg bringt, wenden sie sich an externe Stellen oder die Presse.
Städte und Kommunen mit 10.000 Einwohnern oder mehr sind mit dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, ein funktionierendes, internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Vor allem größere Städte verfügen bereits über ein digitales System, mit dem die Bürger Hinweise über Missstände zu einzelnen Themen abgeben können. In München können die Einwohner über ein Online-Meldesystem beispielsweise Hinweise darüber abgeben, ob ein Wohnraum zweckentfremdet wird. Das ist unter anderem der Fall, wenn Wohnungen ohne Genehmigung gewerblich genutzt oder an Touristen vermietet werden. Andere Städte haben vergleichbare Systeme für die Meldung von Rechtsextremismus.
Diese Art von bestehenden Meldesystemen kann in der Regel problemlos in ein umfassenderes digitales Hinweisgebersystem integriert werden. Gemeinden und Städte erfüllen mit einem solchen System nicht nur die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, sondern werden zur zentralen Anlaufstelle zum Melden von Missständen und Rechtsverstößen – sowohl für Mitarbeiter als auch für die Bürger.
Per Verfassung sind öffentliche Einrichtungen sowie Behörden grundsätzlich zur Gesetzestreue verpflichtet. Leider heißt das allerdings nicht, dass Ämter völlig frei von Missständen oder Korruption sind. Auch gelten strenge Auflagen rund um das Vergabewesen oder beispielsweise das Annehmen von Einladungen oder Geschenken. Ob diese immer erfüllt werden, ist eine andere Frage.
Im gleichen Zuge wächst das Interesse daran, Fehlverhalten in behördlichen Einrichtungen aufzudecken. Dies setzt Ämter unter einen besonderen Druck, Missstände innerhalb der Organisation zu vermeiden bzw. so früh wie möglich etwas dagegen zu unternehmen.
Für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine gelten dieselben Gesetze, die auch für die Privatwirtschaft gelten. Auch sie unterliegen also dem Hinweisgeberschutzgesetz. Gleichzeitig steigen die Anforderungen, die sich abhängig von der jeweiligen Rechtsform voneinander unterscheiden.
Ein effektives Compliance Management ist also unabdingbar. Mit einem digitalen Hinweisgebersystem kann dies ohne viel Aufwand betrieben werden.
Mit einem digitalen Hinweisgebersystem bewegt sich jede Organisation in die richtige Richtung hin zu mehr Transparenz. Genau diese Transparenz gilt innerhalb einer modernen, gesunden Arbeitskultur als Schlüsselwert. Gerade für Institutionen und Behörden ist das Hinweisgebersystem ein gutes Mittel, um für ein hohes Maß an Transparenz nach außen zu sorgen, das Vertrauen der Bürger zu festigen und womöglich sogar zu erhöhen.
Sowohl externe Hinweisgeber als auch interne Mitarbeiter wissen das Bestehen eines anonymen Meldesystems zu schätzen. Das zeigen die Zahlen: Steht ein solches System zur Verfügung, werden mehr Meldungen mit wertvollen Hinweisen abgegeben. Nur, wenn eine Organisation wertvolle Hinweise erhält, kann sie auch frühzeitig und proaktiv gegen bestehende Missstände vorgehen, Risiken senken, Vertrauen nach innen und außen schaffen und ihren eigenen Ruf bewahren.
Kommunen müssen eine Reihe von Punkten berücksichtigen, wenn sie ein neues Hinweisgebersystem ohne größere Probleme einführen wollen.
Wie viele Meldungen über ein Hinweisgebersystem abgegeben werden, hängt vor allem auch von der Größe der Kommune ab. Dabei spielt ebenfalls die Tatsache eine Rolle, ob das Meldesystem ausschließlich internen Mitarbeitern oder auch externen Hinweisgebern zur Verfügung steht. Die Art der Kommunikation ist ein weiterer wichtiger Punkt: Möchte die Kommune mit dem System lediglich ihre Rechtspflicht erfüllen? Oder nutzt sie die Chance, eine authentische Speak-up-Kultur zu schaffen?
Der Whistleblowing Report 2019 legt ein paar Zahlen zur Anzahl der Meldungen offen:
Im Compliance-Kontext gilt das „Tone-from-the-top-Prinzip”: Stehen Sachgebietsleiter, Führungskräfte und Referatsleiter hinter dem eingeführten Hinweisgebersystem? Fühlen sich Beamte und Angestellte sicher genug, um eventuelle Missstände zu melden? Eine offene Kultur in der Kommune ist für den Erfolg eines solchen Systems unabdingbar.
Natürlich können auch Vorurteile und Gerüchte entstehen, wenn ein neues Hinweisgebersystem eingeführt wird: Begriffe wie die „Verpetzer-Hotline“, der „Start einer Denunziantenoffensive“ oder auch die Annahme, dass „alle unter Generalverdacht stehen“ halten sich mitunter hartnäckig – gerade unter Mitarbeitern, die mit einem solchen Konzept des Meldesystems noch nicht vertraut sind. Die Folge: Skepsis macht sich breit.
Ein Hinweisgebersystem soll kein Mittel sein, mit dem Kollegen, Mitbürger oder andere Menschen an den Pranger gestellt werden. Vielmehr ist es eine Chance, mit der Missstände anonym und in einer geschützten Umgebung gemeldet werden können. Es soll die ethische Arbeitskultur fördern, das Vertrauen stärken und als demokratisches Instrument für öffentliche Einrichtungen dienen.