Barrierefreiheitserklärung

Bundesanzeiger Verlag GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.hinweisgeberportal.de

Beschreibung der Dienstleistung

Das Hinweisgeberportal ist eine digitale Komplettlösung zur rechtssicheren Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Unternehmen und Kommunen können über diese Plattform interne Meldekanäle einrichten, über die Mitarbeiter Verstöße melden können - wahlweise mit Klarnamen oder vollständig anonymisiert.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Mit dem Hinweisgeberportal ersparen sich Unternehmen und Kommunen die aufwendige Überwachung und Bearbeitung von Hinweisen auf unterschiedlichen Meldekanälen. Das Service-Personal nimmt alle eingehenden Hinweise entgegen und stellt diese gebündelt im digitalen Hinweisgebersystem zur zentralen Bearbeitung bereit. So behalten Organisationen die volle Kontrolle über eingehende Hinweise und vermeiden die öffentliche Bekanntmachung von Missständen mit möglichen Strafzahlungen und Reputationsverlust.

Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

  • Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. WCAG: 1.4.3
  • Auf allen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2

Diese Erklärung wurde am 02.12.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.