Der Hinweisgeber-Dienst der Bundesanzeiger Verlag GmbH beinhaltet:
Den Zugang zu einem elektronischen Hinweisgeberportals bestehend aus der Ansicht und Eingabemaske für den Hinweisgeber zur Einreichung von Meldungen (nachfolgend „Frontend“) und System zur Bearbeitung und Dokumentation von eingereichten Meldungen (nachfolgend „Backend“). Beide Ansichten können in Deutsch und Englisch angezeigt werden.
Die Entgegennahme sowie die Eingabe von Meldungen in das elektronische Hinweisgebersystem per E-Mail, Telefon, Post und persönlich. Hierfür erhalten Sie von uns die entsprechenden Kontaktdaten zur weiteren Verwendung bzw. internen Kommunikation.
Entspricht allen Anforderungen im Sinne der DSGVO sowie der EU-Hinweisgeberrichtlinie. Unser technischer Kooperationspartner die EQS Group, die jeweiligen Rechenzentren und die Softwareentwicklung sind ISO 27001 zertifiziert. Um die Anonymität zu gewährleisten, wird selbstverständlich sichergestellt, dass keine IP-Adressen im System gespeichert werden. Durch den Einsatz von modernsten Firewalls und IP-Restriktionen schützen wir Ihr digitales Hinweisgeberportal zudem vor unerwünschten Angriffen.
Wir schenken Ihnen die Nutzung bis zur Verabschiedung der nationalen Gesetzgebung
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Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns kostenfrei an!
Das Hinweisgebersystem für Unternehmen ab 501 Mitarbeitenden
Finden Sie das passende Paket für Ihr Unternehmen ab 501 Mitarbeitenden, angepasst an Ihre Bedürfnisse mit dem europaweit führenden Hinweisgebersystem EQS Integrity Line und erfüllen Sie mühelos die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie, sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetztes.
Besondere Vorteile des elektronischen Hinweisgeberportals - Hinweisgeber
Auf Wunsch erhalten Sie einen vordefinierten Datenschutzhinweis, welcher lediglich um bestimmte Eckdaten (wie z.B. Datenschutzbeauftragter) ergänzt werden muss.
Vordefinierte Eingabemaske zur Einreichung der Meldung mit verschiedenen Fragestellungen. Der Hinweisgeber hat jederzeit die Möglichkeit, gemäß EU-Richtlinie eine anonyme Meldung vorzunehmen. Bei Einreichung der Meldung erhält der Hinweisgeber eine eineindeutige Fall-ID und vergibt ein Passwort.
Upload von Dokumenten und stimmenverzerrter Sprachnachricht, um die eingereichte Meldung zu belegen, die die Fallbearbeitung unterstützen kann.
Zusätzliche Sicherheitsbeschränkungen wie bspw. Lösen einer Gleichung als Captcha vor der Versendung der Meldung, wodurch eine digital gesteuerte Masseneinreichung verhindert wird.
Hinweise für den Hinweisgeber, dass bei Verlust der Postfach-Zugangsdaten eine neue Meldung eingereicht werden muss. Dies dient zur Wahrung der Identität des Hinweisgebers und der Inhalte der eingereichten Meldung.
Postfach für den Hinweisgeber zur Einsicht der eingereichten Meldung und zur anonymen Kommunikation mit dem Fallbearbeiter. Der Hinweisgeber hat jederzeit die Möglichkeit weitere Informationen, die der Fallbearbeitung dienen können, zu hinterlegen bzw. auf Fragen des Fallbearbeiters zu reagieren.
Automatische Bestätigung zum Eingang der Meldung.
Besondere Vorteile des elektronischen Hinweisgeberportals - Fallbearbeiter
Übersichtliches Dashboard mit statistischen Grafiken aller Fälle mit individuellen Ansichten und Export-Funktion zur Erstellung von internen Berichten.
Personalisierte Ansicht aller Fälle durch Filter- und Sortierfunktion.
Exportfunktion in verschiedenen Dateiarten einzelner oder mehrerer Meldungen.
Durch das Auditprotokoll werden alle Aktivitäten im Backend dokumentiert und sind somit jederzeit nachvollziehbar.
Jeder Fall beinhaltet die Informationen der eingereichten Meldung. Zudem unterstützen folgende Funktionen die Fallarbeit:
Internes Dokumentationsfeldinkl. Upload von Dateien
Freitextfeld für eine Kurzbeschreibung
Erinnerungsfunktion (wiederkehrend oder einmalig) inkl. Notizfeld für die Erinnerung
Verknüpfung von ähnlichen oder in Verbindung stehenden Fällen
Information, ob der Hinweisgeber die Nachricht des Fallbearbeiters gelesen hat
Anonymisierung von abgeschlossenen Meldungen
Individuelle Benutzereinstellungen zum Monitoring wie bspw. E-Mail-Alert bei Nachrichten von Hinweisgebern, Eingang neuer Meldungen etc.
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Das Hinweisgeberportal für Kommunen: rechtssicher, kostengünstig und zuverlässig